Was bedeutet die MiCA-Verordnung für Deutschland?
- Der EU-Rat billigte die MiCA-Verordnung am 16. Mai dieses Jahres
- Die Kryptoindustrie, auch in Deutschland, hat die neue Verordnung der EU überwiegend begrüßt
- Deutsche Unternehmen sind bezüglich MiCA im Vorteil, aber Krypto-Emittenten stehen vor neuen Verpflichtungen
Mit der heutigen Abstimmung über das Artificial Intelligence Act (Gesetz über künstliche Intelligenz) hat das Europäische Parlament erneut den Stein ins Rollen gebracht, der zum weltweit ersten umfassenden KI-Regulierungsrahmen werden könnte. Diese Nachricht zeigt, dass die EU auf dem besten Weg ist, einen umfassenden Rechtsrahmen für zwei der heißesten Trends der Welt - KI und Krypto - zu schaffen.
Am 16. Mai dieses Jahres billigte der EU-Rat offiziell MiCA, die Regeln des Markets in Crypto Act, und ebnete damit den Weg für die Umsetzung des Gesetzes. Damit ist Europas Krypto-Rahmenwerk das fortschrittlichste der Welt.
Industrie begrüßt neue Verordnung
Wie der Großteil der EU freuen sich auch deutsche Krypto-Investoren und Unternehmer auf die Umsetzung des Gesetzes, das nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten in Kraft treten wird.
Während die Regeln in Deutschland gelten werden, auch mit einigen tiefgreifenden Änderungen, sind einige der Bestimmungen des Gesetzes bereits im Spiel. Selbst dann war das Echo aus der deutschen Kryptoindustrie überwiegend positiv.
Der Digitalverband Bitkom bezeichnete die Verordnung in einer Presseerklärung als Meilenstein:
Obwohl die Aussichten auf die Verordnung überwiegend positiv sind, gab es von einigen Seiten Kritik. Dazu gehört auch Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, der die Einschränkung anonymer Zahlungen als Problem für NGOs und Whistleblower bezeichnete. Geldwäsche könne auch ohne diese Verordnung bekämpft werden.
Bei der Lizenzierung sind deutsche Unternehmen im Vorteil
Ein zentraler Punkt der MiCA-Verordnung ist, dass Kryptodienstleister in Zukunft eine Lizenz benötigen, um in der EU tätig zu werden.
Die sogenannte MiCAR-Lizenz muss von einem Mitgliedsstaat ausgestellt werden und ist gemeinschaftsweit gültig. In Deutschland ist für Unternehmen, die Krypto-Assets lagern oder verwalten, schon lange eine Erlaubnis erforderlich. Wer bereits über eine solche Erlaubnis der Bafin verfügt, muss voraussichtlich keinen gesonderten Antrag auf eine MiCAR-Lizenz stellen. Die deutsche Erlaubnis soll das Unternehmen künftig berechtigen, in der gesamten EU tätig zu werden.
Umgekehrt berechtigt eine MiCAR-Lizenz nicht zu jeder Art von Kryptogeschäft in Deutschland. Für einige Geschäftsmodelle wird daher in Deutschland weiterhin eine Bafin-Lizenz erforderlich sein, möglicherweise zusätzlich zur MiCAR-Lizenz. Neu in Deutschland ist, dass Unternehmen, die Krypto-Assets in Form von Geld-Token oder Asset-referenzierten Token auf den Markt bringen, nun ebenfalls eine Lizenz benötigen.
Deutsche Kryptowertübertragungsverordnung wird überflüssig
Die Travel Rule ist auch ein wichtiger Bestandteil der MiCA-Verordnung. Es dient der Bekämpfung der Geldwäsche und verpflichtet Finanzdienstleister, die Herkunft von Kryptotransfers zu dokumentieren.
Dazu müssen sie Informationen wie den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum des Absenders sammeln und überprüfen. In Deutschland gilt die Travel Rule seit Oktober 2021 im Rahmen der Kryptowertübertragungsverordnung. Viele deutsche Kryptounternehmen erfüllen bereits die MiCA-Anforderungen. Da das MiCA das deutsche Regelwerk überflüssig macht, wird die Kryptowertübertragungsverordnung nicht mehr gelten, sobald das MiCA endgültig in Kraft tritt.
Neue Verpflichtungen für deutsche Krypto-Emittenten
Bemerkenswert ist auch, dass die Verpflichtung für Krypto-Emittenten, ein White Paper zu veröffentlichen, völlig neu ist. Auch in Deutschland gibt es eine solche Regelung bislang nicht.
Im Grunde erfüllt das White Paper die Funktion eines Wertpapierprospekts, auch wenn es nicht ganz so umfangreich ist. Es enthält detaillierte Informationen über den Emittenten selbst sowie über die Funktionsweise der Kryptowährung.
Bisher war Deutschland als Standort für ICOs die Ausnahme. Laut einer Studie aus dem Jahr 2018 finden nur rund 2 % aller ICOs weltweit in Deutschland statt. Damals belegten die USA mit fast 20 % den 1. Platz bei der Emission von Kryptowährungen. Andere EU-Länder spielten kaum eine Rolle.
Doch das könnte sich ändern, denn in den USA wird das Klima für Kryptowährungen immer feindlicher. Wie das Portal coin-update berichtet, führt die SEC derzeit einen regelrechten Feldzug gegen Kryptounternehmen: Kürzlich reichte sie Klage gegen die Börsen Binance und Coinbase ein, weil sie gegen die Wertpapiervorschriften verstoßen haben.
Vor diesem Hintergrund werden Europa und insbesondere Deutschland als Krypto-Standort immer interessanter. Auch die durch die MiCA-Verordnung geschaffene Rechtssicherheit könnte Emittenten anlocken. Die Verpflichtung zur Vorlage von White Papers könnte in Zukunft zu Emissionen in Europa führen, die einen Imagevorteil für Unternehmen bieten.
Öffentliches Register für Kryptodienstleister
Schließlich wird mit der MiCA-Verordnung ein öffentliches Register für Kryptodienstleister eingeführt. Ein vergleichbares System gab es in Deutschland bisher nicht. Allerdings wird das Register nicht auf Landesebene, sondern auf europäischer Ebene geführt.
Das Register wird öffentlich zugänglich sein und alle White Papers zu Krypto-Assets, Token-Emittenten und Krypto-Dienstleister enthalten, die in der EU tätig sind. Darüber hinaus soll es eine schwarze Liste von Unternehmen geben, die keine Zulassung für den europäischen Markt haben. Das Register ist jedoch noch nicht in Betrieb. Es ist daher noch unklar, ob deutsche Unternehmen besondere Meldepflichten zu beachten haben.
Deutsche Unternehmen sind gut auf MiCA vorbereitet
Die MiCA-Verordnung führt europaweit umfangreiche Verpflichtungen für Unternehmen der Krypto-Branche ein. Im Gegenzug schafft sie Rechtssicherheit und bekämpft Wildwest-Bedingungen, die zum Teil noch vorherrschen. Unterm Strich kann man sagen, dass die Kryptowirtschaft durch die MiCA profitiert. Deutsche Unternehmen sind bereits gut vorbereitet, da sie viele Punkte der Verordnung bereits durch nationale Gesetze erfüllen.
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