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Johnson & Johnson schlägt Vergleich in Talk-Klagen über 6,475 Milliarden Dollar vor

Johnson & Johnson schlägt Vergleich in Talk-Klagen über 6,475 Milliarden Dollar vor
Diya Poddar
01. Mai 2024, 14:46 PM
  • Der Gesundheitsriese plant, diese Einigung durch einen dritten Insolvenzantrag einer Tochtergesellschaft zu bewerkstelligen.
  • Durch diese Einigung würden künftige Klagen verhindert und es Einzelnen untersagt, auf die Geltendmachung gesonderter Ansprüche zu verzichten.
  • Das Unternehmen behauptet, dass seine Produkte kein Asbest enthalten und nicht krebserregend sind.

Johnson & Johnson (JNJ.N) gab am Mittwoch einen wichtigen Fortschritt bei der Beilegung eines laufenden Rechtsstreits um Babypuder und andere Talkprodukte bekannt. Der vorgeschlagene Vergleich beläuft sich auf 6,475 Milliarden US-Dollar.

Mit diesem beträchtlichen Betrag sollen Zehntausende von Klagen beigelegt werden, in denen behauptet wird, die Talkprodukte des Unternehmens enthielten Asbest und könnten Eierstockkrebs verursachen.

Johnson & Johnson plant Vergleich über Tochtergesellschaft

Der Gesundheitsriese plant, diese Einigung durch einen dritten Insolvenzantrag einer Tochtergesellschaft namens LTL Management abzuwickeln, die eigens zur Abwicklung der Talkverbindlichkeiten von J&J gegründet wurde.

Dieser Ansatz erfolgt, nachdem Gerichte zwei frühere Versuche, die Klagen durch ein Insolvenzverfahren der Tochtergesellschaft beizulegen, abgelehnt hatten. Das Unternehmen hofft, dass der neue Vergleichsvorschlag den notwendigen Konsens unter den Klägern erzielen wird.

Abstimmungszeitraum und Abrechnungsdetails

Johnson & Johnson hat eine dreimonatige Abstimmungsphase eingeleitet, in der es die Zustimmung der Betroffenen einholen will.

Mit dem Vergleich sollen alle aktuellen und zukünftigen Klagen im Zusammenhang mit Eierstockkrebs abgedeckt werden, die 99 % aller Talk-bezogenen Klagen ausmachen.

Dazu gehören etwa 54.000 Fälle, die derzeit zentral bei einem Bundesgericht in New Jersey verhandelt werden.

Aufbauend auf früheren Vereinbarungen

Der vorgeschlagene Vergleich zielt nicht nur auf die Beilegung dieser Klagen ab, sondern baut auch auf vorherigen Vergleichen mit etwa 95 % der Personen auf, die nach angeblicher Asbestbelastung durch J&J-Produkte an Mesotheliom erkrankten.

Darüber hinaus enthält es Vereinbarungen mit mehreren US-Bundesstaaten, die das Unternehmen verklagt hatten, weil es die Verbraucher nicht vor den potenziellen Risiken seiner Talkprodukte gewarnt hatte.

Suche nach breiter Unterstützung zur Beendigung des Rechtsstreits

Johnson & Johnson hat sich zuversichtlich gezeigt, dass die für die Annahme des Insolvenzvergleichs erforderliche 75-Prozent-Schwelle erreicht werden wird, was den Rechtsstreit faktisch beenden würde.

Durch diese Einigung würden künftige Klagen verhindert und es einzelnen Personen untersagt, auf die Geltendmachung gesonderter Ansprüche zu verzichten.

Das Unternehmen besteht darauf, dass seine Produkte kein Asbest enthielten und nicht krebserregend seien. Diesen Standpunkt teilt auch die Mehrheit der Anwälte der Kläger.

Dieser vorgeschlagene Vergleich stellt für Johnson & Johnson einen entscheidenden Schritt dar, da das Unternehmen ein schwieriges Kapitel seiner Geschichte abschließen und die weitreichenden finanziellen und rufschädigenden Auswirkungen dieser Klagen abmildern möchte.