EU: Metas „Pay or Consent“-Modell verstößt gegen digitale Regeln

EU: Metas „Pay or Consent“-Modell verstößt gegen digitale Regeln
Vatsala Gaur
01. Juli 2024, 15:26 PM
  • Das Bezahl- oder Zustimmungsmodell von Meta wurde mit dem Ziel eingeführt, die strengeren EU-Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
  • Die EU-Kommission wird die Untersuchung bis März nächsten Jahres abschließen.
  • Bei Nichteinhaltung kann die EG Geldstrafen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes von Meta verhängen.

Die Europäische Kommission hat am Montag erklärt, dass das neu eingeführte „Pay-or-Consent“-Werbemodell von Meta Platforms nicht mit dem Digital Markets Act vereinbar sei. Damit verschärfen sich die Probleme des Social-Media-Giganten, der wegen Datenschutzbedenken bereits unter der Beobachtung der Regulierungsbehörden steht.

Laut EC zwingt diese „binäre Wahl die Nutzer dazu, der Kombination ihrer persönlichen Daten zuzustimmen, und bietet ihnen keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke von Meta“.

Was ist das Bezahl- oder Zustimmungsmodell?

Das Bezahl- oder Zustimmungsmodell wurde im Oktober letzten Jahres von Meta mit dem Ziel eingeführt, den strengeren EU-Datenschutzbestimmungen gerecht zu werden.

Nach dem neuen Modell kann ein Benutzer entweder eine Gebühr für ein werbefreies Abonnement zahlen und die Menge der von der Website gesammelten persönlichen Daten im Vergleich zur kostenlosen Version begrenzen oder er kann die Website weiterhin kostenlos nutzen und indirekt der Sammlung seiner Daten für gezielte Werbung „zustimmen“.

Was ist der Digital Markets Act?

Der DMA wurde von der EU eingeführt, um die Märkte im digitalen Sektor fairer und wettbewerbsorientierter zu gestalten.

Mit dem Gesetz sollen „Gatekeeper“ oder große digitale Plattformen identifiziert werden, die sogenannte zentrale Plattformdienste wie Suchmaschinen, Messenger-Dienste und App-Stores bereitstellen, und deren Befugnisse reguliert werden.

Vorläufige Ergebnisse der EU

Nach vorläufiger Auffassung der EG ist Metas „Pay-or-Consent“-Werbemodell nicht DMA-konform, da es die in Artikel 5(2) festgelegten notwendigen Anforderungen nicht erfüllt.

Insbesondere Metas Modell

1) Ermöglicht Benutzern nicht, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger ihrer persönlichen Daten verwendet, ansonsten aber dem auf personalisierter Werbung basierenden Dienst entspricht.

2) Ermöglicht den Benutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung zur Kombination ihrer persönlichen Daten auszuüben

Um die Einhaltung des DMA zu gewährleisten, sollten Nutzer, die nicht einwilligen, dennoch Zugang zu einem gleichwertigen Dienst erhalten, bei dem weniger ihrer personenbezogenen Daten verwendet werden, in diesem Fall für die Personalisierung von Werbung, erklärte die EU-Kommission.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für Wettbewerbspolitik, erklärte:

Wie geht es jetzt mit Meta weiter?

Meta wird möglicherweise auf die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchung antworten. Die EU-Kommission wird die Untersuchung bis März nächsten Jahres abschließen.

Bei Verstößen kann die Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Gatekeepers verhängen. Bei wiederholten Verstößen können diese Geldbußen bis zu 20 % betragen.

Darüber hinaus ist die Kommission im Falle systematischer Nichteinhaltung befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. So kann sie beispielsweise einen Gatekeeper zum Verkauf eines Geschäfts oder von Teilen davon verpflichten oder ihm den Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit der systematischen Nichteinhaltung untersagen.