EPA und Justizministerium: Bayers Unkrautvernichter Roundup nicht krebserregend

EPA und Justizministerium: Bayers Unkrautvernichter Roundup nicht krebserregend
Michael Harris
22. Dez. 2019, 20:23 PM
  • Bayer legt Berufung gegen das 25-Millionen-Dollar-Urteil im Roundup-Fall ein.
  • Das Unternehmen sagt, dass der Wirkstoff Glyphosat kein Karzinogen ist.
  • Die US-Umweltbehörde EPA und das Justizministerium stimmen der Aussage von Bayer zu.
  • Bayer hält es für unzulässig, Warnhinweise zu geben, die nicht den Vorgaben der EPA entsprechen.
  • Der Kurs der Bayer-Aktie liegt rund 50 Prozent unter dem Rekordhoch von 145 Euro (2015).

Ein Mann aus Kalifornien hält Bayers Unkrautvernichter Roundup für die Ursache seiner Krebserkrankung. Die Bayer AG ist ein multinationaler Chemie- und Pharmakonzern und ein untergeordnetes US-Gericht hatte den Konzern zu einer 25-Millionen-Dollar-Schadensersatzzahlung an Edwin Hardeman verpflichtet. Die US-Umweltschutzbehörde EPA und das US-Justizministerium erklärten am Freitag jedoch, dass die Entscheidung beim Bundesberufungsgericht aufzuheben sei. Das Unternehmen selbst hat immer wieder betont, dass der Wirkstoff des Unkrautvernichters, Glyphosat, nicht krebserregend sei.

EPA und Justizministerium unterstützen die Berufung der Bayer AG vor dem Bundesgericht

Nach kalifornischem Gesetz müssen alle Produkte, die in kleinsten Mengen krebserregende Stoffe enthalten, mit einem Warnhinweis auf dem Etikett versehen werden. Die US-Regierung hat in einer kürzlich veröffentlichten Erklärung aber den Äußerungen von Bayer zugestimmt, dass Glyphosat nicht krebserregend sei, und sah keine Notwendigkeit, eine entsprechende Warnung auf der Verpackung anzubringen. Die Berufung der Bayer AG vor dem Bundesgericht zur Aufhebung des früheren 25-Millionen-Dollar-Urteils wird nun also vom Justizministerium und der EPA unterstützt.

Der Unkrautvernichter Roundup von Bayer ist ein in der US-Landwirtschaft weit verbreitetes Produkt. Sojabohnen und eine Reihe anderer Nutzpflanzen werden gentechnisch verändert, um sie widerstandsfähiger gegen das Unkrautvernichtungsmittel zu machen. Dieses wird dann als Herbizid auf die Felder der Nutzpflanzen gesprüht, um sie vor unerwünschtem Unkrautwachstum zu schützen. Roundup ist auch auf Golfplätzen und Rasenflächen anwendbar.

Hardemans Anwälte hatten den Roundup-Hersteller Monsanto im August 2018 beschuldigt, seine Verbraucher nicht über das potenzielle Krebsrisiko bei der Anwendung des Herbizids informiert zu haben. Die Bayer AG hatte Monsanto im vergangenen Jahr für insgesamt 63 Milliarden Dollar erworben. Nach dem Vorwurf von Hardeman hatte die Bayer-Aktie sofort starke Verluste erlitten und ist in nur etwas mehr als einem Jahr um 23 Prozent gefallen.

Bayer sieht es als rechtswidrig an, Warnungen zu Produkten zu geben, die nicht mit den Vorgaben der EPA übereinstimmen.

Bayer hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Anbringung eines Warnhinweises im Widerspruch zu den Vorgaben der Bundesbehörde stehe. EPA und Justizministerium haben am Freitag die Aussage von Bayer unterstützt, dass es Herstellern und Verkäufern gleichermaßen gesetzlich verboten ist, Behauptungen über ihre Produkte aufzustellen, die im Widerspruch zu den Vorgaben der EPA stehen.

Nach einem bisherigen Jahreshoch von rund 72 € pro Aktie im März gab die Aktie in den Folgemonaten deutlich nach und wurde im Juni mit einem Kurs von nur 52 € gehandelt. Ein Großteil des Verlusts wurde jedoch wieder aufgefangen, so dass der Kurs der Aktie derzeit bei 71,50 € steht. Gegenüber dem Rekordhoch von 145 Euro im Jahr 2015 notiert er damit immer noch über 50 Prozent niedriger.