Musks Verbot der Fernarbeit bei X hält dem Vorwurf der Voreingenommenheit gegenüber Behinderten stand

Musks Verbot der Fernarbeit bei X hält dem Vorwurf der Voreingenommenheit gegenüber Behinderten stand
Prachi Khanna
22. Aug. 2024, 11:35 AM
  • Bundesrichter weist Klage wegen Diskriminierung einer Behinderung bei X ab.
  • Elon Musks Verbot der Fernarbeit wird bestätigt; Fall hat keine konkreten Auswirkungen auf Behinderte.
  • X steht nach der 44-Milliarden-Dollar-Übernahme durch Musk weiterhin vor rechtlichen Herausforderungen.

Ein Bundesrichter in Kalifornien hat am Mittwoch eine Klage abgewiesen, in der der Social-Media-Plattform X Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen nach der Machtübernahme durch Elon Musk und dem darauf folgenden Verbot der Fernarbeit vorgeworfen wurde.

Das Urteil der US-Bezirksrichterin Araceli Martinez-Olguin in San Francisco befasste sich mit den Ansprüchen von Dmitry Borodaenko, einem ehemaligen Mitarbeiter des Unternehmens.

Richter verbietet Telearbeit

Die Klage, die 2022 als Sammelklage vorgeschlagen wird, wurde von Borodaenko eingereicht, einem ehemaligen technischen Manager und Krebsüberlebenden.

Borodaenko gab an, er sei kurz nach Musks Übernahme der Plattform, die früher als Twitter bekannt war, entlassen worden, weil er sich geweigert habe, der Anordnung nachzukommen, während der Covid-19-Pandemie ins Büro zurückzukehren.

In der Klage wurde behauptet, dass X gegen Bundesgesetze verstoßen habe, die angemessene Vorkehrungen für Arbeitnehmer mit Behinderungen vorschreiben.

Richterin Martinez-Olguin kam zu dem Schluss, dass Borodaenko nicht ausreichend dargelegt habe, wie sich das Verbot der Fernarbeit konkret auf Arbeitnehmer mit Behinderungen auswirkt.

In ihrem Urteil stellte die Richterin fest, dass Borodaenkos Argumentation auf der falschen Annahme basierte, dass alle Mitarbeiter mit Behinderungen grundsätzlich Fernarbeit als angemessene Anpassung benötigten. Sie gab Borodaenko vier Wochen Zeit, um seine Klage mit detaillierteren Anschuldigungen zu ergänzen.

Elon Musks Haltung zur Fernarbeit und ihren Auswirkungen

Im November 2022 richtete Musk ein Memo an die Mitarbeiter von X, in dem er die Mitarbeiter aufforderte, sich auf „lange Stunden mit hoher Intensität“ einzustellen oder das Unternehmen zu verlassen. Später äußerte er seine Überzeugung, dass die Arbeit von zu Hause aus „moralisch falsch“ sei.

Diese Anweisung war Teil einer umfassenderen Änderung der Unternehmenspolitik unter der Führung von Musk, die auch eine deutliche Einschränkung der Möglichkeiten zur Fernarbeit beinhaltete.

Trotz dieser Richtlinienänderungen entschied Richterin Martinez-Olguin, dass das Verbot der Fernarbeit an sich keine Diskriminierung einer Behinderung darstelle.

Der Richter konzentrierte sich bei seiner Entscheidung auf die konkreten Behauptungen in Borodaenkos Klage und ging nicht auf die umfassenderen Auswirkungen für alle Arbeitnehmer mit Behinderungen ein.

Andere Klagen und laufende rechtliche Herausforderungen für X

Borodaenkos Fall ist eine von mehreren juristischen Herausforderungen, denen sich X nach der 44 Milliarden Dollar schweren Übernahme des Unternehmens durch Musk gegenübersieht.

In anderen Klagen ehemaliger Mitarbeiter ging es um Themen wie fehlende Kündigungsfristen, nicht gezahlte Abfindungen und Vorwürfe diskriminierender Entlassungen von Frauen und älteren Arbeitnehmern. X hat in diesen Fällen jegliches Fehlverhalten bestritten.

Einige dieser Klagen wurden bereits abgewiesen, die Berufungsverfahren der Kläger laufen noch. Die Lösung dieser Fälle könnte erhebliche Auswirkungen darauf haben, wie Beschäftigungspraktiken und Unternehmensrichtlinien unter neuer Führung überprüft werden.