EU verzögert Gesetz zur Bekämpfung der Entwaldung; Malaysia begrüßt Verschiebung

EU verzögert Gesetz zur Bekämpfung der Entwaldung; Malaysia begrüßt Verschiebung
Sayantan Sarkar
25. Sept. 2025, 07:25 AM
  • Das EU-Gesetz zur Bekämpfung der Entwaldung steht vor einer zweiten Verzögerung.
  • Malaysias Palmölbehörde genehmigt den Aufschub und begründet dies mit praktischen Bedenken.
  • EUDR zielt auf Rohstoffe wie Palmöl ab, die eine nachhaltige Beschaffung erfordern.

Malaysias staatliche Palmölbehörde hat ihre Zustimmung zum jüngsten Vorschlag der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht, die Umsetzung ihres bahnbrechenden Gesetzes gegen die Entwaldung zu verschieben.

Dies ist das zweite Mal, dass die EU erwägt, die Einführung dieser wichtigen Rechtsvorschrift zu verschieben, die verhindern soll, dass Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, auf den europäischen Markt gelangen.

Die positive Resonanz der malaysischen Agentur unterstreicht den anhaltenden Dialog und die potenziellen Herausforderungen, mit denen die großen palmölproduzierenden Nationen bei der Anpassung an neue internationale Umweltvorschriften konfrontiert sind.

Der malaysische Palmölrat (MPOC) veröffentlichte eine Erklärung, in der er darauf hinwies, dass die Entscheidung, die Umsetzung der Verordnung zu verschieben oder zu überdenken, der Europäischen Union entscheidende Zeit verschaffen würde.

Dieser Zeitraum würde es der EU ermöglichen, eine Reihe von Bedenken, die sowohl hinsichtlich der praktischen Anwendung der Verordnung als auch ihrer inhärenten operativen und strukturellen Mängel geäußert wurden, gründlich auszuräumen.

Verordnung zur Entwaldung

Die Entwaldungsverordnung der Europäischen Union (EUDR) stellt einen wichtigen Schritt im weltweiten Kampf gegen Entwaldung und Waldschädigung dar.

Diese wegweisende Gesetzgebung zielt darauf ab, die Einfuhr bestimmter Rohstoffe auf den EU-Markt zu verbieten, wenn sie mit der Zerstörung von Wäldern in Verbindung stehen, und so sicherzustellen, dass Produkte, die von europäischen Bürgern konsumiert werden, nicht zu Umweltschäden in anderen Teilen der Welt beitragen.

Der Geltungsbereich der EUDR ist breit gefächert und umfasst eine Reihe wichtiger Rohstoffe, die in der Vergangenheit die Hauptursache für die Entwaldung waren.

Dazu gehören unter anderem Soja, Rindfleisch, Kakao und Palmöl. Jeder dieser Rohstoffe hat einen erheblichen Einfluss auf die Landnutzung und damit auf die Gesundheit der globalen Wälder.

So hat die Ausweitung des Sojaanbaus, insbesondere in Regionen wie dem Amazonasgebiet und dem Cerrado, dazu geführt, dass weite Teile des Waldes für landwirtschaftliche Flächen gerodet wurden.

Ebenso werden für die Rindfleischproduktion oft extensive Weideflächen benötigt, was zur Umwandlung von Waldlandschaften in Weideland führen kann.

Der Anbau von Kakao, einem bedeutenden globalen Rohstoff, wird auch mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung gebracht, insbesondere in Westafrika.

Und Palmöl, ein allgegenwärtiger Bestandteil vieler Konsumgüter, ist ein berüchtigter Treiber der Entwaldung in Südostasien, was zum Verlust von Lebensräumen und erheblichen Kohlenstoffemissionen führt.

Durch die Verhängung dieser Beschränkungen versucht die EUDR, eine nachhaltigere Lieferkette für diese Rohstoffe zu schaffen.

Unternehmen, die diese Produkte in die EU importieren, müssen ihre Sorgfaltspflicht erfüllen und nachweisen, dass ihre Waren nicht auf Flächen hergestellt wurden, die nach einem bestimmten Stichtag abgeholzt wurden.

Herausforderungen und Bedenken

Das MPOC äußerte Zweifel an der Praktikabilität der Verordnung, insbesondere angesichts der erheblichen Investitionen, die die Unternehmen zur Einhaltung der Vorschriften getätigt hatten, und des Strebens der gesamten Branche nach mehr Nachhaltigkeit.

Der Verband sagte:

Zuvor hatte die EU das Gesetz um ein Jahr verschoben, weil Industrie- und Handelspartner wie Brasilien, Indonesien und die Vereinigten Staaten Bedenken hinsichtlich der Befolgungskosten geäußert hatten.

Malaysia, ein weltweit führender Produzent von Palmöl, hat Bedenken hinsichtlich der regulatorischen Belastung durch die Einhaltung des Gesetzes und seiner Einstufung durch die EU als "Standardrisiko"-Land geäußert.

Die EU-Vorschriften schreiben Inspektionen für 3 % aller Sendungen aus Ländern mit "Standardrisiko" vor. Umgekehrt unterliegen Länder mit "niedrigem Risiko" weniger strengen Sorgfaltspflichten.