Meta und Google haftbar in Social‑Media‑Schadensfall, Schadensersatz droht

Meta und Google haftbar in Social‑Media‑Schadensfall, Schadensersatz droht
Ananthu C U
25. März 2026, 19:15 PM
  • Meta und Google in wegweisender Klage zu Schäden durch Social Media haftbar.
  • Geschworene sprechen 3 Millionen US‑Dollar zu und heben Risiken durch Plattformdesign hervor.
  • Das Urteil könnte zukünftige Klagen gegen Social‑Media‑Konzerne prägen.

Eine Jury in Los Angeles hat Meta Platforms Inc. und Alphabet Inc.’s Google wegen Fahrlässigkeit in einem wegweisenden Verfahren für haftbar befunden, in dem behauptet wurde, ihre Plattformen hätten zu psychischen Gesundheitsschäden einer jungen Nutzerin beigetragen, was einen bedeutenden Moment für die Social‑Media‑Branche und ihre rechtliche Verwundbarkeit markiert.

Das Urteil, das am Mittwoch vor dem Los Angeles Superior Court verkündet wurde, sprach der Klägerin 3 Millionen US-Dollar an Schadensersatz zu, wobei Meta für 70 % und YouTube für die verbleibenden 30 % verantwortlich ist. 

Der Fall wird weithin als potenzieller Wendepunkt gesehen; Experten vergleichen ihn mit einem „Big‑Tobacco“-Moment für den Technologiesektor.

Geschworene stellen Fahrlässigkeit beim Plattformdesign fest

Der Fall drehte sich um Ansprüche, die eine 20‑jährige Frau identifiziert als Kaley G.M. erhoben hatte. Sie machte geltend, dass lang andauernde Nutzung von Plattformen wie Instagram und YouTube von jungem Alter an zu schweren psychischen Problemen geführt habe, darunter Depressionen, Angststörungen und Körperdysmorphie.

Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass die Fahrlässigkeit der Unternehmen ein „wesentlicher Faktor“ für die erlittenen Schäden war. 

Im Prozess wurde untersucht, ob Funktionen wie Empfehlungsalgorithmen und Auto‑Play dazu beigetragen haben, süchtig machende Nutzungsgewohnheiten zu fördern und psychische Belastungen zu verschärfen.

Die Klägerin sagte aus, sie habe YouTube im Alter von sechs Jahren und Instagram mit neun Jahren begonnen zu nutzen und habe zunehmende psychische Probleme im Zusammenhang mit nahezu konstantem Engagement mit den Apps erlebt.

Als Reaktion auf das Urteil sagte ein Meta‑Sprecher: „Wir widersprechen dem Urteil respektvoll und prüfen unsere rechtlichen Optionen.“

Sowohl Meta als auch YouTube wiesen die Vorwürfe im Prozess zurück und argumentierten, sie hätten Sicherheitsfunktionen implementiert und die Probleme der Klägerin stammten eher aus persönlichen und familiären Umständen als aus dem Plattformdesign.

Größere rechtliche Risiken für Tech‑Firmen

Das Urteil unterstreicht die wachsenden rechtlichen Risiken für große Technologieunternehmen, da Tausende ähnlicher Klagen vor Gerichten in den gesamten Vereinigten Staaten anhängig sind.

Dieser Fall wurde als Leitfall („bellwether“) im Rahmen der koordinierten Verfahren Kaliforniens ausgewählt, was bedeutet, dass sein Ausgang andere verwandte Fälle beeinflussen könnte. 

Obwohl Plattformen wie TikTok und Snap anfangs einbezogen waren, schlossen sie Vergleiche, bevor der Prozess begann.

Ein separater Fall in New Mexico erhöhte den Druck zusätzlich. 

Dort kamen Geschworene zu dem Schluss, dass Meta gegen staatliche Gesetze zu unlauteren Praktiken verstoßen habe, und verurteilten das Unternehmen zur Zahlung von 375 Millionen US-Dollar Schadenersatz, eine Entscheidung, gegen die das Unternehmen Berufung angekündigt hat.

Die rechtlichen Strategien in diesen Fällen konzentrieren sich zunehmend auf angebliche Designmängel statt auf nutzergenerierte Inhalte, in dem Bestreben, Schutzmechanismen nach Section 230 zu umgehen, die Plattformen typischerweise vor Haftung für Inhalte Dritter abschirmen.

Branche steht vor „Big‑Tobacco“-Moment

Im Los‑Angeles‑Prozess traten hochrangige Führungskräfte als Zeugen auf, darunter Meta‑CEO Mark Zuckerberg, Instagram‑Chef Adam Mosseri und der Leiter Engineering von YouTube, Cristos Goodrow.

Mosseri wehrte sich im vergangenen Monat gegen die Vorstellung einer Social‑Media‑Sucht und bezeichnete diese als „problematische“ Nutzung. 

Zuckerbergs Aussage enthüllte interne Diskussionen über das Wohlbefinden der Nutzer, einschließlich einer Kontaktaufnahme mit Apple‑CEO Tim Cook zu Problemen, die Teenager betreffen.

Goodrow sagte in seiner Aussage, YouTube sei „nicht darauf ausgelegt, die Verweildauer zu maximieren“.

Trotz dieser Verteidigungen hebt die Entscheidung der Geschworenen die zunehmende Prüfung hervor, wie digitale Plattformen gestaltet sind und welche potenziellen Auswirkungen sie auf Nutzer, insbesondere Minderjährige, haben.

Ein Bundesprozess mit ähnlichen Klagen von Schulbezirken und Eltern landesweit soll später in diesem Jahr beginnen, was darauf hindeutet, dass die rechtlichen und finanziellen Herausforderungen für die Social‑Media‑Branche längst nicht vorbei sind.