Europäische Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 337,5 Millionen Euro gegen Mondelez wegen Einschränkung des grenzüberschreitenden Handels

Europäische Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 337,5 Millionen Euro gegen Mondelez wegen Einschränkung des grenzüberschreitenden Handels
Diya Poddar
24. Mai 2024, 12:36 PM
  • Die Untersuchung der EU-Kommission ergab, dass Mondelez durch wettbewerbswidrige Vereinbarungen gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoßen hat.
  • Mondelez missbrauchte seine marktbeherrschende Stellung auf bestimmten nationalen Märkten für den Verkauf von Schokoladentafeln.
  • Für andere in der EU tätige Unternehmen dient die Geldbuße als Mahnung.

Die Europäische Kommission gab am Donnerstag bekannt, dass sie gegen Mondelez International Inc. eine Geldbuße in Höhe von 337,5 Millionen Euro verhängt hat, weil das Unternehmen den grenzüberschreitenden Handel mit Schokolade, Keksen und Kaffeeprodukten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union behindert hat.

Wettbewerbsschädigende Praktiken aufgedeckt

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Mondelez durch wettbewerbswidrige Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die auf die Einschränkung des grenzüberschreitenden Handels mit verschiedenen Schokoladen-, Keks- und Kaffeeprodukten abzielten, gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat.

Darüber hinaus wurde Mondelez für schuldig befunden, seine beherrschende Stellung auf bestimmten nationalen Märkten für den Verkauf von Schokoladentafeln missbraucht zu haben.

Auswirkungen auf die Verbraucherpreise

Der Erklärung der Kommission zufolge sollten die Maßnahmen von Mondelez verhindern, dass der grenzüberschreitende Handel zu Preissenkungen in Ländern mit höheren Preisen führt, sodass das Unternehmen für seine Produkte höhere Preise verlangen kann.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte

Weitergehende Auswirkungen auf den Marktwettbewerb

Diese Entscheidung unterstreicht das Engagement der Europäischen Kommission, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und Unternehmen daran zu hindern, Praktiken anzuwenden, die den Verbrauchern schaden, indem sie die Preise künstlich hoch halten.

Für andere in der EU tätige Unternehmen soll die Geldbuße ein Hinweis darauf sein, wie wichtig die Einhaltung der Wettbewerbsregeln zur Förderung eines gesunden und wettbewerbsfähigen Marktumfelds ist.